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Vertragsrecht
Überbetriebliche - Grundlagen des Vertragsrechts
Question | Answer |
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Welche drei Vertragsfreiheiten gibt es grundsätzlich im deutschen Vertragsrecht? | die Abschlussfreiheit, die Inhaltsfreiheit, die Formfreiheit |
Was versteht man unter der Abschlussfreiheit? | Darunter versteht man, dass die Parteien selber entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag abschliessen |
Was versteht man unter der Inhaltsfreiheit? | Darunter versteht man, dass die Parteien den Inhalt eines Vertrages nach ihren Vorstellungen festlegen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch |
Was versteht man unter der Formfreiheit? | Darunter versteht man, dass die Parteien die Form eines Vertrages nach ihren Vorstellungen festlegen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch |
Wie kommt ein Vertrag zustande? | Ein Vertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande: Antrag und Annahme |
Wann gilt ein Angebot als abgelehnt? | Wenn die Annahme mit Abweichungen erfolgt. |
Was ist kein Angebot im Sinne eines Vertragsabschlusses? | Werbung, Prospekte, Zeitungsanzeigen, Kataloge |
Wie lange ist ein mündliches Angebot bindend? | Nur während des Gesprächs |
Wie lange ist ein schriftliches Angebot bindend? | Solange, wie man normalerweise mit einer Antwort rechnet. |
Wann erlischt ein Angebot? | Bei rechtzeitigem Widerruf, bei Ablehnung des Empfängers, bei abgelaufener Frist und bei einem neuen, geänderten Angebot |
Welchen Charakter können Rechtsgeschäfte haben? | Sie können rechtswirksam, nichtig oder anfechtbar sein. |
Welche Nichtigkeitsgründe gibt es? | Vertrag mit Geschäftsunfähigen Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung Vertrag zum Schein und Scherz Verstoss gegen gesetzliche Formvorschriften Verstoss gegen gesetzliches Verbot Verstoss gegen gute Sitten |
Wann wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft nichtig? | Es wird durch die Anfechtung nichtig. |
Welche Gründe und Fristen gibt es zur Anfechtung? | Erklärungs-, Sach-, PErsonenirrtum: unverzüglich nach Entdeckung, längstens 30 Jahre Arglistige Täuschung: innerhalb eines Jahres nach Entdeckung, längstens 30 Jahre. Drohung: innerhalb eines Jahres nach Entdeckung, längstens 30 Jahre |