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Vertragsrecht
Überbetriebliche - Grundlagen des Vertragsrechts
| Question | Answer |
|---|---|
| Welche drei Vertragsfreiheiten gibt es grundsätzlich im deutschen Vertragsrecht? | die Abschlussfreiheit, die Inhaltsfreiheit, die Formfreiheit |
| Was versteht man unter der Abschlussfreiheit? | Darunter versteht man, dass die Parteien selber entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag abschliessen |
| Was versteht man unter der Inhaltsfreiheit? | Darunter versteht man, dass die Parteien den Inhalt eines Vertrages nach ihren Vorstellungen festlegen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch |
| Was versteht man unter der Formfreiheit? | Darunter versteht man, dass die Parteien die Form eines Vertrages nach ihren Vorstellungen festlegen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch |
| Wie kommt ein Vertrag zustande? | Ein Vertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande: Antrag und Annahme |
| Wann gilt ein Angebot als abgelehnt? | Wenn die Annahme mit Abweichungen erfolgt. |
| Was ist kein Angebot im Sinne eines Vertragsabschlusses? | Werbung, Prospekte, Zeitungsanzeigen, Kataloge |
| Wie lange ist ein mündliches Angebot bindend? | Nur während des Gesprächs |
| Wie lange ist ein schriftliches Angebot bindend? | Solange, wie man normalerweise mit einer Antwort rechnet. |
| Wann erlischt ein Angebot? | Bei rechtzeitigem Widerruf, bei Ablehnung des Empfängers, bei abgelaufener Frist und bei einem neuen, geänderten Angebot |
| Welchen Charakter können Rechtsgeschäfte haben? | Sie können rechtswirksam, nichtig oder anfechtbar sein. |
| Welche Nichtigkeitsgründe gibt es? | Vertrag mit Geschäftsunfähigen Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung Vertrag zum Schein und Scherz Verstoss gegen gesetzliche Formvorschriften Verstoss gegen gesetzliches Verbot Verstoss gegen gute Sitten |
| Wann wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft nichtig? | Es wird durch die Anfechtung nichtig. |
| Welche Gründe und Fristen gibt es zur Anfechtung? | Erklärungs-, Sach-, PErsonenirrtum: unverzüglich nach Entdeckung, längstens 30 Jahre Arglistige Täuschung: innerhalb eines Jahres nach Entdeckung, längstens 30 Jahre. Drohung: innerhalb eines Jahres nach Entdeckung, längstens 30 Jahre |