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Jugendarbeitsschutz
Allgemeine Wirtschaftslehre - Jugendarbeitsschutzgesetz
Question | Answer |
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Anita(17 Jahre) soll am kommenden Montag von 7:00-20:00 Uhr arbeiten. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Ja, dies ist ein Verstoss, denn sie darf nicht mehr als 8 Stunden täglich beschäftigt werden. |
Anita hat jeden Dienstag Berufsschule und jeweils entbrennt eine Diskussion zwischen ihr und dem Chef, ob sie die Berufsschule besuchen darf. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Ja, dies ist ein Verstoss, denn Anitas Chef muss sie für die Berufsschule freistellen. |
Ihr Chef lässt Anita, nach dem Besuch der Berufsschule, jeden Dienstagnachmittag arbeiten. Sie hat jeweils 4 Stunden Unterricht. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Nein, dies ist kein Verstoss. Erst ab 5 Lektionen â 45 Minuten darf sie nicht mehr arbeiten. |
Die Zwischenprüfung steht an und Anita fordert von ihrem Chef ihr den ganzen Tag vor der Zwischenprüfung frei zu geben, dass sie lernen kann. Ihr Chef verweigert dies. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Nein, dies ist kein Verstoss. Der Chef muss Anita nur für den Tag vor den Abschlussprüfungen frei geben. |
Anita muss jeden Tag 8 Stunden arbeiten, dafür gewährt ihr Chef ihr eine Mittagspause von 45 Minuten. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Nein, dies ist kein Verstoss, denn nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden muss eine Pause von 45 Minuten gewährt werden. |
Aufgrund hohen Arbeitsaufkommens muss Anita am Sonntag arbeiten. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Ja, dies ist ein Verstoss. Auszubildende in kaufmännischen Berufen dürfen nicht an Sonntagen arbeiten. |
Um sich zu erholen erhält Anita 25 Tage Urlaub. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Nein, dies ist kein Verstoss. Unter 18 Jährige Auszubildende erhalten min. 25 Tag im Jahr Urlaub. |
Anitas Chef teilt ihr mit, dass für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht gilt. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Das Gesetz gilt, da Anita noch nicht 18 Jahre alt ist. |
Da ihr Chef für einen Nachtclub die Steuererklärung erstellt, soll Anita um gewisse Unterlagen abzuholen einen Botengang in diesen Nachtclub unternehmen. Ist dies ein Verstoss oder nicht? Wenn ja, Begründung. | Ja dies ist ein Verstoss, denn der Nachtclub beherbergt sittliche Gefahren. |