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11.04 Privatrecht
Einfuehrung und grundlegende Begriffe des Privatrechts
| Frage oder Begriff | Antwort oder Definition |
|---|---|
| Rechtsobjekte | Gegenstände des Rechts |
| Rechtssubjekte | Träger von Rechten und Pflichten |
| Einteilung der Rechtsobjekte | körperliche (Sachen) und nicht körperliche (Rechte) Gegenstände |
| Wer ist eine natürliche Person? | alle Menschen |
| Wann ist man eine natürliche Person? | von der Geburt bis zum Tod |
| Beispiele für juristische Personen des privaten Rechts | e. V., AG, GmbH, eG |
| Beispiele für juristische Personen des öffentlichen Rechts | Gebieteskörperschaften, IHK, Handwerkskammer, Universitäten, öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten |
| Geschäftsunfähig sind ... | alle Personen unter 7 Jahren. |
| Beschränkt geschäftsfähig sind ... | alle Personen im Alter zwischen 7 und 18 Jahren. |
| Voll geschäftsfähig sind ... | aller Personen ab 18 Jahren. |
| Geschäftsunfähig sind - abgesehen vom Alter - | Personen mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Geistesstörung. |
| Rechtsgeschäfte von Geschäftsunfähigen sind ... | nichtig / ungültig. |
| Rechtsgeschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen sind ... | schwebend unwirksam. |
| Rechtsgeschäfte von voll Geschäftsfähigen sind ... | vollgültig / wirksam. |
| Gültige Rechtsgeschäfte von Geschäftsunfähigen (Ausnahme) | Botengang |
| Gültige Rechtsgeschäfte von beschrönkt Geschäftsfähigen (5 Ausnahmen) | im Vorfeld genehmigt, mit eigenen Mitteln bewirkt, im Rahmen eines erlaubten Arbeitsverhältnisses, im Rahmen einer Selbstständigkeit, RG mit ausschließlich rechtlichem Vorteil |
| Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte | Testament, Auslobung, Kündigung, Anfechtung |
| Beispiele für zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte | Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag |
| Willenserklärung mit Hilfe von Sprache oder Schrift | ausdrückliche Willenserklärung |
| Willenserklärung aus einem Handeln abzulesen | konkludentes Willenerklärung |
| Willenerkläring ohne Äußerung oder Handeln | Nichthandeln / Schweigen |