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Strafrecht
Strafrecht P30
Question | Answer |
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öVr | Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Wege, Plätze und sonstige Flächen, die jedermann aufgrund einer Widmung oder ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse mit Zustimmung oder stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offen stehen. |
Fahrzeugführer | Fahrzeugführer kann nur sein, wer ein Fzg unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte in eigener Allein- oder Mitverantwortung gewollt in Bewegung setzt oder das Fzg unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung |
Fahruntüchtig | Der Fahrer ist fahruntüchtig, wenn er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, eine längere Strecke so zu steuern, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs, undzwar auch beim plötzlichen Auf |