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Die Ehemündigkeit
Gemeinschaftskunde - Die Ehemündigkeit
| Question | Answer |
|---|---|
| Wann sollte eine Ehe frühestens eingegangen werden? | Nicht vor Eintritt der Volljährigkeit. |
| Wann ist eine ehe frühestens möglich? Unter welchen Bedingungen? | Mit 16 Jahren. Unter der Bedingung, dass der Minderjährige einen Antrag beim Familiengericht stelt und dieser stattgegeben wird. Auch muss der zukünftige Ehegatte volljährig sein. |
| Wer kann dem Antrag auf Heiraten mit 16 widersprechen? | Der gesetzliche Vertreter. Der Widerspruch muss aber auf einem triftigen Grund beruhen. |