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StVO #9
| Question | Answer |
|---|---|
| Welche Ausnahmen von Zufluss/Abfluss-Prinzip bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gib es (3) | 1, Vorauszahlung für mehr als 2 Jahre 2, Kurze-Zeit-Regel = regelmäßige Einnahme und Ausgaben, kurz vor oder nach Beginn KJ "periodisieren" 3, Anlagevermögen >> nur AfA wirksam |
| Wo gib es Regelung zu zeitliche Zuordnung von EA-Rechnung | §19 EStG |
| Welche Unterschiede zwische §4(3) und §4(1) gib es noch (3) | 1, Einkauf von UV und Waren >>> bei Zahlung gewinnmindern 2, Verkauf von Waren >> erst bei Zahlung gewinnwirksam 3,keine Teilwertabschreibung, nur Außergewöhnliche AfA |
| Wann kann man Arbeitsplatzspauschale anwenden (3) | 1, §4 (4) Z8 2,wenn Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer nicht geltend gemacht sein können (kein separates Raum) 3, Raum ist betrieblich genutzt |
| Wie hoch sind die Arbeitsplatzpauschale (3) | 1, wenn Einkünfte über 13.308€ >>> 1200€ 2, wenn unter >>> 300€ + bis 300€ Aufwendungen für ergonomisch geeignetes Mobiliar 3, auch bei mehrere Betriebe ist nur 1x Pauschal anzusetzen |
| Wie sind Öffi-Fahrtkosten als Ausgaben abzuziehen (3) | 1, §4(4) Z5 2, wenn glaubhaft gemacht wird, es ist betrieblich genutzt kann 50% als Betriebsausgaben abgezogen werden 3, gilt für nicht-übertragbare Woche-,Monat- oder Jahreskarte für Massenbeförderung smittel |
| Wie sind Aufwendung für betrieblich Nutzung eines privaten KFZ oder Fahrrades abzuziehen | laut Kilometergeld VO |
| Wer kann als Kleinunternehmer pauschalieren(4) | 1, Einkünften iSd §22 (aer KEINE GS-GF, AR-Mitglieder oder Stiftungsvorstand) oder §23 + 2, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung + 3, Umsätze unter €55,000 4,§17 (3a) |
| Wie pauschalisiert man iSd §17(3a) (3) | 1, Ausgaben = 20% der Betriebseinnahmen max 20,000€ bei Dienstleistungsbetrieben 2, 45% max 24,700€ sonst 3, dazu kann man Pflichtbeiträge SV, Arbeitsplatzpauschale und Öffi-Ticket zählen |
| Wer kann "allgemein" Betriebspauschalieren (4) | 1, Einkünfte iSd §22 oder §23 + 2,keine Buchführung (auch nicht freiwilige) + 3, Umsätze unter 320,000€ 4, §17 (1 und 2) |
| Wie hoch sind die Pauschale iSd §17(1 und 2) (3) | 1, 6% der Umsätze bis 19,200€ 2, Handelvertreter 13,5% bis €43,200 3, Plus dazu Ausgaben aus Waren,Roh-,Hilfstroffe, Löhne, Lohnnebenkosten, Sozialversicherung, Arbeitspauschale, Öffi-Tickets |
| Wenn Pauschale iSd §17(1 , 2) genutzt werden, wir lange ist die Bindung (2) | 1, §17 (3) EstG 2, bei Übergang an §4(1) oder §4(3) Gewinnermittelung können Durchschnittsätze erst nach 5 Jahren wieder verwendet werden |
| Was ist Übertragung von stiller Reserven (3) | 1, keine sofortige Besteuerung bei Aufdeckung von stiller Reserven bei Veräußerung von AV 2,gilt nur für natürliche Personen 3, §13 EStG |
| Welche zeitliche Voraussetzungen hat Übertragung von stiller Reserven bei AV (3) | 1, AV-Zugehorigkeit zu Betrieb mindestens 7 Jahren 2, min 15 Jahre für Grundstücke und beschleunigt abgeschrieben Gebäude 3, bei höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff müssen solche Fristen nicht eingehalten sein |
| Wie schnell müssen stiller Reserven übetragen sein (3) | 1, mit Rücklage übertragen (gewinnneutral) 2, innerhalb eines Jahres normalerweise und bei höhere Gewalt + beh. Eingriff 2 Jahre 3, bei Ablauf dieser Frist muss Rucklage gewinnerhöhend aufgelöst sein |
| Zwischen welche Anlagevermögen können stiller Reserven übertragen sein (5) | 1, Grund & Boden > Gebäude oder G&B 2, Gebäude > Gebäude 3,sonstige körperliche WG > sonstrige köperliche WG 4, unköperliche WG > unköperliche WG 5, bei Teilbetriebe, MU-Anteil und Finanzanlagen nicht zulässig |
| Wer ist kapitalistischer Mitunternehmer (3) | 1, §23a (2) 2, wenn er gegenüber Dritte nicht oder beschränkt haftet + 3, keine Unternehmerinitiative |
| Was ist typisch stille Gesellschaft (3) | 1, keine Beteiligung an stillen Reserven oder Firmenwert 2,keine Unternehmerinitiative 3, gehört zu §27 EK aus Kapitalvermögen |
| Wie ist Gewinnermittelung an Mitunternehmerschaften (2) | 1, echte stille Gesellschaft >>> Trennungsprinzip 2, Einzel- und Mitunternehmer >>> Durchgriffprinzip |