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PrRecht#14
Question | Answer |
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Was ist 1,subjektive Schuldnerverzug 2,objektive Schuldnerverzug | 1,subjektiver Schuldnerverzug= eine Partei ist dafür verantwortlich 2,objektiver Schuldnerverzug=eine Partei kann nicht dafür als verantwortlich angesehen werden |
Welche 2 Fälle von Nicht-Erfüllung eines Vertrag gibt es | 1,Verzug= Leistung würde nicht erbracht an seine Fälligkeitsdatum kann aber immer noch nachhinein erbracht werden 2,nächträgliche Unmöglichkeit der Leistung |
Was kann nicht Bestandteil des AGB sein (4) | 1,Verstoß gegen gesetzlicher Verbot 2,Verstoß gegen die guten Sitten 3,gravierende Inäquivalenz des Vertragsinhalts 4,wenn etwas davon Eintritt dann innerhalb 3 Jahre anfechtbar |
Wie ist es mit Schenkung bei Stellvertrettung | eine Einzelvollmacht ist notwendig |
Was kann bei vom Schuldner verursachte nachträglich Unmöglichkeit der Leistung der Gläubiger machen (2) | 1,Austauschanspruch = bringt seine Leistung und bekommt ursprungliche Wert der Ware ausbezahlt oder 2,Differenzanspruch = tritt vom Vertrag zurück & kann Erfüllungsinteresse verlangen |
Was passiert bei vom Gläubiger verursachte nächtraglich Unmöglichkeit der Leistung dem Schuldner (3) | 1,Gläubiger muss seine Leistung erbringen, bekommt aber keine Gegenleistung 2,Schuldner ist von seine Pflichten befreit, aber muss Kosten für Zustellung der Ware tragen 3,gilt auch wenn wegen Gläubigverzug die Leistung untergeht |
Was passiert bei zufällige nachträgliche Unmöglichkeit der Lieferung (weder Schuldner noch Gläubiger sind schuld) (3) | 1,Verträge verfallen 2,Gläubiger hat Möglichkeit ein stellvertretendes commondum zu verlangen 3,bei Tauschvertrag ist bereits geleistetes zurück zu geben |
Was kann Gläubiger bei objektiven Schuldnerverzug machen (4) | 1,weiterhin auf Erfüllung bestehen 2,Nachfrist setzen und dannach von Vertrag zurücktretten 3,während Verzug trägt Schuldner Risiko für zufälliger Untergang der Sache 4,bei Teilgeschäfte liegt auch bei Teilnichterbrignung Verzug vor |
Wie ist es mit Nachfristsetzen beim objektiven Schuldnerverzug bei Fixgeschäfte (2) | 1,Gläubiger kann weiterhin an Erfüllung bestehen oder 2,von Vertrag ohne Nachfrist zurücktretten |
Wie ist es mit Zahlungsverzug (4) | 1,ab Fälligkeitsdatum fallen Verzugszinsen 2, wenn nicht vereinbar dann 4% nach ABGB 3,Scheck- & Wechselrecht 6% 4,B2B Basiszinsatz + 9,2% |
Was kann Gläubiger bei subjektiven Schuldnerverzug machen (2) | 1,weiterhin auf Erfüllung zu bestehen & Ersatz für Verspätungsschaden verlangen 2,von Vertrag nach Nachfrist zurückzutretten & Erfüllungsinteresse verlangen |
Was ist Gläubigerverzug (3) | 1,wenn Gläubiger seine Leistung nicht erbringt oder Leistung des Schuldners nicht annimmt 2,Schuldner kann seine Ware gerichtlich hinterlegen 3,bei Nicht-Annahme des beschädigten Leistung ist aber SCHULDNERVERZUG |
Wie ist es mit Haftung bei Gläubigerverzug | es haftet sogar für die leichte Fahrlässigkeit (was jedem passieren könnte) des Schuldners |
Was ist die Gewährleistung (§922ABGB) | verschuldungsabhängige Haftung des Schuldners für Rechts- & Sachmängel, welche die von ihm erbrachte Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist |
Wa ist Aliuds (2) | 1, wenn anstatt der vereinbarten Leistung eine ganz andere Leistung 2, trozd Annahme ist Vertrag nicht erfüllt & Schuldner befindet sich im Verzug |
Was ist gemeint mit "Schadenersatz statt Gewährleistung" | falls ein Mangel an Leistung noch eine andere Schaden verursacht hat, dann kann Mangelschaden wie auch Mangelfolgenschaden fordern |
Welche Ausschlüsse von Gewährleistung gibt es (3) | 1,offenkundigen Mängeln 2,Kauf in Bausch & Bogen 3,vertraglichen Ausschluss (nur bei B2B & C2C möglich) |
Welche Mängelarten gibt es (6) | 1,Sachmangel & Rechtsmangel 2,Offenkundige, offene & verdeckte Mängel 3,Beachtliche & Unbeachtliche (minimale Abweichung & nicht gewährleistungsrelevant) Mängel 4,Behebbare & Unbehebbare 5,Geringfügige & nicht-gerüngfügige 6,Qualität&Quant |
Was sind Geringfügige & nicht-gerüngfügige Mängel | Geringfügige= man kann Sache ordnungsmäßig verwenden Nicht-geringfügige= Sache kann nicht ordentlich oder vereinbart verwendet werden |
Wann handelt sich um 1,Wurzelmangel 2,Leistungsstörung 3,Gewährleistung | 1,Wurzelmangel=Felher bei der Willensbildung (DIssens, Geschäftsunfähigkeit,..) 2,Leistungsstörung=Fehler bei der Erfüllung eines gültigen Vertrages 3,Gewährleistung = Nach der Erfüllung eines Vertrages |
Wann kann man anstatt primäre Gewährleistungsbehelfe die sekundäre anwenden (2) | 1,wenn primäre unmöglich oder 2,wenn unverhältnismäßig hoher Aufwand |